Zahnbrücken zählen zum festsitzenden Zahnersatz. Mit ihnen können kleine Zahnlücken von bis zu drei (in Ausnahmefällen vier) fehlenden Zähnen geschlossen werden. Sie bestehen aus den sog. Ankerkronen, mit denen die Brücken dauerhaft auf den Nachbarzähnen der Lücken befestigt werden, und den sog. Brückengliedern, die die fehlenden Zähne ersetzen.
Wie Zahnkronen (s.o.) können Brücken aus einer Metall-Legierung, Metall-Keramik oder aus reiner Keramik bestehen, wobei sich heutzutage die meisten Patienten wegen der besseren Ästhetik für Metall-Keramik oder reine Keramik entscheiden.
Die Alternative zu Zahnbrücken sind
Implantate mit Kronen. Sie werden direkt in die Zahnlücken eingesetzt und ersparen das für die Befestigung von Zahnbrücken notwendige Abschleifen der Nachbarzähne der Zahnlücken.
Keramikbrücken zum Schließen kleiner Zahnlücken: Außen jeweils die sog. Ankerkronen zur Befestigung auf den Zähnen. Dazwischen die sog. Brückenglieder zum Ersatz der fehlenden Zähne.